In Präventionsfragen geschulte Personen
Wir suchen Menschen, die das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt in ihren Gemeinden, Einrichtungen und Diensten voranbringen möchten und als Ansprechpersonen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende sowie für Minderjährige und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene bei Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt zur Verfügung stehen.
Um in dieser Funktion tätig zu werden, ist eine Qualifizierungsmaßnahme in einer dafür angebotenen Fortbildung verpflichtend. Außerdem ist eine Basisschulung Prävention sexualisierter Gewalt Grundvoraussetzung für diese Aufgabe, sowie für alle Mitarbeitenden und Engagierten im Bistum Hildesheim.
Wer sich der Kirche anvertraut, muss vor sexuell motivierter Gewalt sicher sein. Deshalb verpflichtet das Bistum Hildesheim seine Einrichtungen, ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. Dabei sollen sie von geschulten Personen unterstützt werden. In den allermeisten Einrichtungen liegt inzwischen ein Schutzkonzept vor, bei vielen ist es bereits fünf Jahre alt und soll evaluiert werden.
Die in Präventionsfragen geschulten Personen sollen ihre Pfarrei oder Einrichtung bei der Umsetzung eines ISK unterstützen. Ein ISK thematisiert vor allem die kontinuierliche und systematische Aus- und Fortbildung, verlässliche Beschwerdewege und einen Verhaltenskodex.
Die geschulte Person übernimmt außerdem folgende Aufgaben:
- Sie kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige darüber informieren.
- Sie fungiert als Ansprechperson für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
- Sie bemüht sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien des Rechtsträgers.
- Sie ist Kontaktperson vor Ort für die Stabsabteilung Prävention, Intervention und Aufarbeitung der Diözese Hildesheim.
- Sie nimmt teil an regelmäßigen Austauschtreffen und bekommt neue Ideen, wie das Thema Prävention in der Einrichtung wach gehalten werden kann.
Der jeweilige Rechtsträger bestimmt, wer diese Funktion übernehmen soll/kann. "In Präventionsfragen geschulte Personen" können gleichzeitig auch Referenten:innen für Präventionsschulungen sein. Die Ausbildung zur "PgP" liegt in der Verantwortung der Stabsabteilung Prävention, Intervention und Aufarbeitung und wird auch durch sie erfolgen. Vorgesehen sind zunächst zwei Seminartage, halbjährliche regionale Treffen mit kollegialem Austausch und Weiterbildungscharakter.