Handlungsempfehlungen im Verdachtsfall
Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust
- Machen Sie alle Handlungsschritte transparent und bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit.
- Überstürzen Sie keine Aktionen.
- Vermeiden Sie die direkte Konfrontation des vermutlichen Täters mit dem Verdacht.
Schenken Sie Vertrauen, hören Sie zu, nehmen Sie ernst
- Reagieren Sie wertschätzend mit klaren sachlichen Bewertungen. Keine Überforderung.
- Beobachten Sie das Verhalten des potenziell betroffenen jungen Menschen. Notieren Sie das Gespräch möglichst genau.
- Machen Sie keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang.
Erkennen Sie die eigenen Grenzen und Möglichkeiten an
- Führen Sie keine eigenen Befragungen durch.
- Geben Sie den verdächtigten Personen keine Informationen.
Holen Sie sich Hilfe
- Sprechen Sie mit einer Person des eigenen Vertrauens, ob die Wahrnehmungen geteilt werden.
- Bringen Sie ungute Gefühle zur Sprache und legen Sie den nächsten Handlungsschritt fest. Nehmen Sie mit der Ansprechperson des Trägers (geschulte Fachkraft) Kontakt auf. Holen Sie gegebenenfalls fachliche Beratung ein.
- Bei einem begründeten Verdacht können Sie eine Fachberatungsstelle oder eine Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII hinzuziehen. Diese schätzen das Gefährdungsrisiko ein und beraten bei weiteren Handlungsschritten.
Weiterleitung an die Ansprechperson des Bistums oder von Jugendamt/Polizei
- Wenden Sie sich zur Abwendung einer akuten Gefahr direkt an die Polizei.
- Teilen Sie einen begründeten Verdacht gegen haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende umgehend der Ansprechperson für Missbrauch im Bistum Hildesheim mit.
- Melden Sie begründete Verdachtsfälle außerhalb kirchlicher Zusammenhänge dem örtlichen Jugendamt.