Welche Bausteine gehören in mein Schutzkonzept?
Warum benötigen unsere Einrichtungen und Pfarrgemeinden ein institutionelles Schutzkonzept und was bedeutet das?
Die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz vom 01.01.2020 erhebt die Entwicklung eines Schutzkonzeptes für jeden katholischen Rechtsträger bzw. deren Einrichtungen zur zentralen Aufgabe und nennt die dafür notwendigen Bestandteile.
Sie haben Bedenken und denken sich vielleicht:
- Wir wollen niemanden unter Generalverdacht stellen.
Zu Recht! Die allermeisten Menschen lehnen sexualisierte Gewalt scharf ab. Und die meisten würden auch gerne etwas dagegen tun. Ein Schutzkonzept gibt Ihnen die Möglichkeit, aktiv zu werden.
- Machen wir uns mit einem Schutzkonzept nicht verdächtig?
Ganz im Gegenteil. Mit einem Schutzkonzept unterstreichen Sie, dass Ihre Einrichtung oder Ihr Träger dem Schutz der Ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen höchste Bedeutung beimisst. Das ist ein Qualitätsmerkmal!
- Was sollen wir noch alles tun?
Sicher, ein Schutzkonzept ist mit Arbeit verbunden. Doch auch andere Sicherheitsmaßnahmen wie Brandschutz oder Erste Hilfe bedeuten zusätzlichen Aufwand – und verbleiben trotzdem nicht. Warum sollten wir also beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt Abstriche machen?
- Ich bin Priester... Ich bin pastorale:r Mitarbeiter:in… und keine Fachkraft der Sozialen Arbeit!
Richtig! Sie sollen nicht die Kompetenz der Fachberatungsstellen ersetzen. Es genügt zu signalisieren, dass Sie und Ihre Einrichtungen für die Problematik sensibilisiert und jeder Zeit ansprechbar sind und wissen, wer weiterhelfen kann.
Das institutionelle Schutzkonzept ermöglicht jedoch:
- eine reflektierte Auseinandersetzung
mit institutionellen Begebenheiten, Strukturen und Umgangsweisen
- Orientierung und Sicherheit
und fordert dazu auf, Verantwortung für die Sicherheit der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Schutzbefohlenen zu übernehmen
- das Etablieren eines wertschätzenden und grenzachtenden Umgangs
im Arbeitsalltag und den zahlreichen Begegnungsmöglichkeiten in den Einrichtungen
- Vertrauen
und signalisiert nach außen und innen, dass mit dem Thema auf breiter Basis verantwortungsvoll und professionell umgegangen wird
- einen erkennbaren Qualitätsentwicklungsprozess
mit dem Ziel, eine Kultur des Respektes, der Achtsamkeit und Grenzachtung einzuführen, nachhaltig zu fördern und administrativ zu implementieren
Das institutionelle Schutzkonzept beschreibt systematisch die Bemühungen des Trägers, die verschiedenen Maßnahmen unserer Rahmenordnung zu einem verbindlichen Gesamtkonzept zusammenzufügen und festzuschreiben, nach dem Motto: „Das ist Standard in unserer Pfarrei und Einrichtung …“
Außerdem wird in einer Rahmenordnung festgelegt, wie das Bistum Hildesheim die Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz zur „Prävention von sexuellem Missbrauch (sexualisierter Gewalt) an Minderjährigen und Schutzbefohlenen“ umsetzen wird.