Institutionelle Maßnahmen
Gemäß der Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Verantwortung und Unterstützung
Der Erarbeitungsprozess und dessen Dauer, der Umfang und das Maß der Differenzierung der jeweiligen Schutzkonzepte können sich von Einrichtungstyp zu Einrichtungstyp sehr unterscheiden. Den jeweils passenden Weg kann sich jeder kirchliche Träger bzw. jede Einrichtung aus den Anregungen dieser Arbeitshilfe ableiten.
Beratung und Unterstützung bietet zudem die Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Hildesheim.
Der Prozessbeginn
Initiative für den Beginn der Erarbeitungsprozesse ergreifen, Aktivitäten koordinieren, die Umsetzung gewährleisten
Für die Entwicklung des institutionellen Schutzkonzeptes für eine Pfarrei oder Einrichtung ist ein zeitlich begrenzter Arbeitskreis sinnvoll. Er bestünde aus haupt-, neben- und ehrenamtlich Verantwortlichen der unterschiedlichen Gremien, Dienste oder Gruppen vor Ort.
Möglicher Arbeitskreis
- Pfarrer
- Präventionsfragen geschulte Person vor Ort
- Lokales Leitungsteam
- Mitarbeiter:in des Pastoralteams mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendpastoral
- Messdienerleiter:in
- Mitglied aus einer Jugendgruppe
- Mitglied aus dem Katechetenkreis
- Mitglied des Pfarrgemeinderates
- Verwaltungsangestellte:r
- Mitglied des Kirchenvorstands
Rolle und Aufgabe des Arbeitskreises
- Die Benennung einer für Präventionsfragen geschulte Person erfolgt durch den Träger, die Qualifizierung durch die Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistumes Hildesheim
- Der Träger stellt den Arbeitskreis zusammen: Leitender Pfarrer, Präventionsfragen geschulte Person vor Ort, Lokales Leitungsteam, Mitarbeitende des Pastoralteams mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendpastoral, Messdienerleiter:in, Mitglied aus einer Jugendgruppe, Mitglied aus dem Katechesenkreis, Mitglied des Pfarrgemeinderates, Verwaltungsangestellte:r, Mitglied des Kirchenvorstandes
- Die Klärung der Rahmenbedingungen:
Wer lädt zu den Sitzungen des AK ein?
In welchen Abständen tagt der AK?
Tagt der AK nachmittags oder abends?
Wer moderiert die Sitzungen?
Wer protokolliert die Ergebnisse?
Wer fügt die erarbeitenden Bausteine des ISK zu einem Gesamtkonzept zusammen?
Wer fasst die diözesanweit geregelten Maßnahmen zusammen und formuliert diese aussagekräftig für das ISK? - Konstituierende Sitzung:
1. Begrüßung durch den verantwortlichen Träger Vorstellrunde
2. Erläuterung des Zusammenhanges des ISK zu den Präventionsbemühungen der katholischen Kirche auf Grundlage der Rahmenordnung
3. Kurze Vorstellung der Bausteine
4. Vorstellung der beim Vortreffen verteilten Rollen/Aufgaben (Moderation, Protokoll…)
5. Vorstellung einer groben Zeitplanung
6. Wie geht es los? Risikoanalyse
Jeder kirchliche Rechtsträger hat die Aufgabe, für seinen Zuständigkeitsbereich ein institutionelles Schutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen (Gemäß 3 der Rahmenordnung). Um diese Aufgabe zu bewältigen, benennt er auch mindestens eine für Präventionsfragen geschulte Person (Gemäß 3.5 der Rahmenordnung), die durch das Bistum qualifiziert wird und den Entwicklungsprozess somit beraten und unterstützen kann.
Aufgaben der Präventionsfragen geschulten Person vor Ort
Die für Präventionsfragen geschulte Person:
- kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige darüber informieren
- fungiert als Ansprechpartner:in für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt
- berät und unterstützt den Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung der institutionellen Schutzkonzepte
- bemüht sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien des Rechtsträgers
- berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und Maßnahmen für Minderjährige aus Sicht der Prävention gegen sexualisierte Gewalt
- trägt mit Sorge dafür, dass bei Angeboten und Maßnahmen für Minderjährige qualifizierte Personen zum Einsatz kommen.
- benennt aus präventionspraktischer Perspektive von Schulungsbedarf
- ist Kontaktperson vor Ort für die Stabsabteilung
Eine ausführliche "To-Do-Liste" und eine Arbeitshilfe zum Institutionellen Schutzkonzept finden Sie hier:
Durchführung der institutionellen Maßnahmen
Risiken analysieren, Verhaltensregeln beschließen, Beratungs- und Beschwerdewege etablieren, Qualität sichern, Notfallplan
Risikoanalyse (3)
Die Risikoanalyse steht am Anfang der Konzepterstellung. Sie liefert im Vorfeld hilfreiche Informationen darüber, welche Bedingungen, Alltagsabläufe oder Verfahrenswege vor Ort vorhanden sind, z.B.: Sind unsere Orte hinreichend sicher? Wie sind die Umgangsformen miteinander und in den Gruppen, Klassen? Welchen Stellenwert hat Prävention bei Neueinstellungen?
Sie ist außerdem ein wichtiges Instrument, um sich Gefährdungspotenziale und Gelegenheitsstrukturen, also Schwachstellen, in den eigenen Einrichtungen bewusst zu machen. Dieser Bewusstmachungsprozess ist nötig, weil man nur das sieht und glaubt, was man sich vorstellen kann. Deshalb muss man sich auch vorstellen können, dass es bei uns sexualisierte Gewalt gibt. Also: bewusst die Perspektive wechseln und auch einmal mit den Augen eines potenziellen Täters die Einrichtungen inspizieren!
Dabei geht es nicht um einen Generalverdacht, sondern um eine Hilfe zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Nur wer sich bestehender Risiken bewusst ist, kann diese versuchen auszuschalten oder zumindest zu verringern. Falls es in den Pfarreien und Einrichtungen bereits Konzepte, Öffentlichkeitsmaterialien, Organigramme gibt, sollten diese mit einbezogen werden.
Was ist zu tun?
- Der Arbeitskreis entscheidet, ob der Fragebogen der Anlage eingesetzt wird oder noch angepasst werden muss.
- Der Arbeitskreis überlegt und entscheidet, in welchen Gremien oder Gruppen die Risikoanalyse in Form eines Fragebogens durchgeführt wird.
- Ergebnisse der Fragebögen werden im Arbeitskreis bekanntgemacht und diskutiert.
- Es ist darauf zu achten, dass neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch ehrenamtliche Kräfte aller Altersgruppen einbezogen werden.
- Vielleicht übernehmen die Mitglieder des Arbeitskreises für diese Aktion auch die Verantwortung, indem sie in ihrer Gruppe eine Zeit für die Bearbeitung des Fragebogens vereinbaren und die Ergebnisse in einer Arbeitskreis-Sitzung zusammentragen.
- Das Ergebnis ist in Form eines Berichtes festzuhalten. Die Arbeit an der Konzeption des institutionellen Schutzkonzepts der Pfarrei oder Einrichtung kann begonnen werden.
Verhaltenskodex (3.2)
In der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in katholischen Institutionen hat sich immer wieder gezeigt, dass Täter und Täterinnen ihr Vorgehen strategisch geplant und ihre Machtpositionen auch angesichts fehlender, unklarer oder nicht transparenter Regeln gezielt ausgenutzt haben.
In der Regel ging dem sexuellen Missbrauch neben der Manipulation der Betroffenen und des Umfeldes eine Reihe sich steigernder Grenzüberschreitungen voraus. Diese Grenzüberschreitungen waren für das Umfeld aufgrund fehlender Verhaltensregeln entweder kaum ersichtlich oder sie wurden – wenn sie bemerkt wurden – jede für sich betrachtet nicht als sonderlich problematisch angesehen oder oftmals nicht richtig gedeutet, bisweilen mit der einfachen Erklärung „der ist halt so“.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Entwicklung eines Verhaltenskodex als ein wesentliches Instrument in der Prävention von sexualisierter Gewalt in Institutionen herausgebildet und bewährt. Der Verhaltenskodex mit allgemeingültigen Verhaltensregeln für den Umgang mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist zuzusagen das Herzstück der kirchlichen Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt. Er wird nicht „von oben“ verordnet, sondern partizipativ erstellt, also mit Beteiligung zahlreicher Ziel- bzw. Akteursgruppen, dem kirchlichen Rechtsträger oder dessen Vertretung, der Präventionsfachkraft vor Ort und repräsentativen Vertretern von Gruppen und Gremien.
Dieser Verhaltenskodex ihrer Pfarrei/Einrichtung ist von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, haupt- und ehrenamtlich Tätigen durch ihre Unterschrift anzuerkennen.
Sie ist verbindliche Voraussetzung für Anstellung, Weiterbeschäftigung bzw. Beauftragung zu ehrenamtlicher Tätigkeit.
Zum Präventionsbaustein Verhaltensregeln gibt es aber auch noch einen zweiten inhaltlichen Zugang, der sich aus den Überlegungen der deutschen Bischöfe zu einer Kultur der Achtsamkeit ergibt. Danach ist es Ziel der präventiven Arbeit, „am Aufbau einer ‚Kultur der Achtsamkeit‘ mitzuwirken (...)". (Weitere Ausführungen siehe rechts)
Für einen Verhaltenskodex stellt diese Perspektive die jeweilige Kultur des Umgangs in einer Pfarrei oder Einrichtung und die Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mittelpunkt. Sie setzt darauf, dass Regeln Ausdruck dieser Haltung und Kultur der Achtsamkeit sind und Übertretungen und Fehler offen angesprochen und reflektiert werden können. In diesem Sinne trägt ein Verhaltenskodex mit dazu bei, die Qualität der Arbeit in einer Einrichtung zu sichern und zu verbessern.
Was ist zu tun?
- Der Arbeitskreis diskutiert z.B. den Verhaltenskodex des Bistums Hildesheim und vielleicht auch noch einige andere Entwürfe (z. B. im Internet zu finden) und entwickelt daraus einen passgenauen Entwurf für die Pfarrei und deren Kirchorte. (Änderungen in den Verhaltenskodex einarbeiten!)
- Dieser neue Entwurf wird dann möglichst zeitnah von den Mitgliedern des Arbeitskreises in ihren jeweiligen Gruppen und Gremien vorgelegt, damit alle Beteiligten sich damit auseinandersetzen können, ihre Meinungen äußern und die Feedbacks wieder in den Arbeitskreis zurückfließen lassen.
- Dieser Entwurf wird dann im Rahmen von Pastoralteam-Treffen, Mitarbeiter:ingesprächen, Dienstbesprechungen, Elternabenden oder Veranstaltungen zum Thema „sexualisierte Gewalt“ vorgestellt. Die Rückmeldungen werden gesammelt und im Arbeitskreis besprochen.
- Der Arbeitskreis beschließt die endgültige Fassung. Der kirchliche Rechtsträger setzt den Verhaltenskodex als Bestandteil des institutionellen Schutzkonzeptes in Kraft. Alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennen durch ihre Unterschrift den Verhaltenskodex an.
- Der Verhaltenskodex ist vom Rechtsträger festzuhalten und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
- Es ist auch zu überlegen, ob der Verhaltenskodex Ihrer Pfarrei oder Einrichtung durch entsprechend gestaltete Plakate in den Schaukästen sichtbar gemacht wird, sozusagen als Visitenkarte und Verpflichtung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer achtsamen und grenzachtenden Haltung für sichere Orte zu sorgen.
Ausführungen des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz
Es ist Ziel der präventiven Arbeit, „am Aufbau einer ‚Kultur der Achtsamkeit‘ mitzuwirken (…). Die Kultur der Achtsamkeit besteht aus gemeinsamen Überzeugungen, Werten und Regeln, die in tiefempfundenen Gefühlen der Billigung oder der Missbilligung verankert sind. Diese Kultur wird getragen von Fachwissen und einer Feedbackkultur (…).
Hinsehen und nicht wegschauen, handlungsfähig sein und Zivilcourage zeigen und fördern. Im Sinne einer Qualitätsentwicklung sollen neue Gewohnheiten entstehen, die gemeinsam gelebt werden.
Zu diesem Umdenken gehört auch, dass man bewusst von gewohnten Denkmustern und Wahrnehmungsfiltern zurücktritt und eine ‚Weitwinkelsicht‘ einnimmt; die neue Sicht kann helfen, das bisher übersehene und noch nie Geschehene früher zu bemerken.
Mehr Achtsamkeit hilft, eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche oder erwachsene Schutzbefohlene aufzubauen und feinfühliger dafür zu werden, wie die Rechte von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern oder erwachsene Schutzbefohlenen und ihre Partizipation in den Mittelpunkt gestellt werden können.
Achtsamkeit beginnt im Umgang mit sich selbst. Sie beginnt damit, aufmerksamer mit sich selbst umzugehen – mit eigenen Gefühlen, mit Ideen und Kritik, mit Transparenz und Zusammenarbeit. Dies bedeutet, die eigenen Gefühle besser wahrzunehmen, kritische Impulse zuzulassen und im eigenen Handeln Transparenz und Partizipation umzusetzen. Dies kann erleichtern und das eigene Handeln bereichern.“ (Zitat: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, a.a.O., S.46)
Notwendige Bausteine vom Verhaltenskodex
- Nähe und Distanz
- Sprache und Wortwahl
- Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
- Angemessenheiten von Körperkontakten
- Intimsphäre
- Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen
- Disziplinarmaßnahmen
- Verhalten auf Freizeiten und Reisen
- Und ggf. noch gemeinde- und gruppenspezifische Punkte, die wir selbst aus unserer Praxis auswählen sollten
- Arbeitsmaterial: Instruktionen des Generalvikars und andere Verhaltenskodexes
- Umsetzungsplan entwickeln
Beratungs- und Beschwerdewege (3.4)
Bestandteil eines institutionellen Schutzkonzepts müssen Regelungen sein, wie im Falle von sexualisierter Gewalt – egal ob innerhalb oder außerhalb einer Einrichtung – schnell und angemessen geholfen wird. Entsprechend wird auf die vom jeweiligen Rechtsträger benannte Präventionsfragen geschulten Person sowie auf ortsansässige Fachberatungsstellen hingewiesen. (Hier finden Sie Ansprechpartner, Beratungsstellen und mehr)
Dies kann geschehen durch persönliche Vorstellung auf der Homepage, Schaukästen, Newsletter u.a. Ebenfalls werden die Kontaktdaten der Ansprechpersonen bei Verdachtsfällen im Bistums Hildesheim in Schaukästen, Newsletter u.a. veröffentlicht.
Fragen, die sich der Arbeitskreis stellen soll
- Woher weiß ich, dass ich mich beschweren kann?
- Worüber kann ich mich beschweren?
- Bei wem kann ich mich beschweren?
- Wie ist vor Ort geregelt, wenn jemand einen Übergriff oder Missbrauch in der Pfarrei meldet? Wie sind die weiteren Schritte?
- Wer ist der/die direkte Ansprechpartner/in vor Ort? Liegen die Handlungsleitfäden aus? Sind die Missbrauchsbeauftragten des Bistums bekannt?
- Welche Beschwerde- und Meldewege bietet die Pfarrei, die Einrichtung für hilfe- suchende Kinder, Jugendliche, Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene?
- Sind die Beschwerdewege auch für Kinder gut zugänglich und altersgerecht?
- Gibt es Vordrucke für Meldungen und das Anfertigen von Protokollen?
- Was passiert mit einer Beschwerde?
- In welcher Form wird über die verschiedenen Beratungs- und Beschwerdewege informiert?
- Sind die örtlichen Beratungsstellen bekannt und für alle ersichtlich?
- Wem sind diese Beschwerdewege bewusst?
- Gibt es eine all zugängliche Vorlage?
- Gab es in den letzten 2 Jahren eine Beschwerde und wie wurde damit verfahren?
Qualitätsmanagement (3.5)
Viele wünschen sich, dass man einmalig ein gutes System präventiver Maßnahmen auf den Weg bringt und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Dauer garantiert. Aber das funktioniert in einem sich schnell verändernden Arbeitsumfeld nicht. Die Teilnehmenden in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen wechseln und ebenso die haupt- und ehrenamtlich Verantwortlichen. Immer wieder muss man sich daran erinnern, was man sich vorgenommen hat, und es muss überprüft werden, ob die getroffenen Maßnahmen noch greifen. Hilfreich ist es, wenn klar ist, wer das Thema lebendig hält. Das kann eine Person sein, wie die Präventionsfachkraft oder eine Gruppe von Menschen, die sich mit dem Thema verbunden fühlen, oder ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt bei Jahresreflexionen oder Planungssitzungen.
Was ist zu tun?
- Präventionsfragen geschulte Personen benennen und ausbilden
- Überprüfungsroutinen für Verhaltenskodex , Risikoanalyse usw. etablieren
- Konsequenzen entwickeln, wie bei Verstößen gegen das Schutzkonzept reagiert wird
- Nachhaltige Aufarbeitung in irritierten Systemen durch tertiäre (aufarbeitende) Prävention
- Aus Fehlern lernen
- Im Prozess bleiben